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   OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22   

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OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22 (https://dejure.org/2022,22264)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2022 - 3 W 59/22 (https://dejure.org/2022,22264)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - 3 W 59/22 (https://dejure.org/2022,22264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1954, 1955, 1957
    Anfechtung einer Erbausschlagung; Irrtum über die Person des Nächstberufenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der erforderlichen Tatsachen zur Erteilung eines beantragten Erbscheins; Anfechtung einer Ausschlagungserklärung; Voraussetzungen eines Inhaltsirrtums

  • rechtsportal.de

    Feststellung der erforderlichen Tatsachen zur Erteilung eines beantragten Erbscheins Anfechtung einer Ausschlagungserklärung Voraussetzungen eines Inhaltsirrtums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2022, 716
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16

    Irrtum über Person des Nächstberufenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22
    Damit hat der Ausschlagende der Ausschlagung abweichend von § 1953 Abs. 2 die Wirkung einer Anwachsung bei testamentarischer Erbfolge beigemessen, worin ein Irrtum über eine wesentlich abweichende Rechtsfolge gesehen werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.05.2017, 20 W 197/16).

    Ob darüber hinausgehend in jedem Fall einer sogenannten "lenkenden Ausschlagung", in dem es dem Ausschlagenden gerade um den Eintritt des Anfalls an einen bestimmten Dritten ankommt, selbst dann, wenn der Anfechtende erkannt hat, dass nach § 1953 Abs. 2 BGB der Nächstberufene kraft gesetzlicher Erbfolge an seine Stelle tritt, er sich aber konkret über dessen Person geirrt hat, etwa, weil er die insoweit geltenden Regelungen betreffend die dann geltende Erbfolge falsch eingeschätzt hat, von einem beachtlichen Inhaltsirrtum ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 137/17 3 Wx 137/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2019, I-3 Wx 166/17, 3 Wx 166/17; Ivo, Anmerkung zu OLG Frankfurt, 20 W 197/16 in ZEV 2017, 517 ff; in diese Richtung auch Staudinger/Singer (2021) BGB § 119, Rn 73 und MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1954 Rn. 7) oder hierin nur ein unbeachtlicher Motivirrtum zu sehen ist, da nur ein unbeachtlicher Irrtum über die mittelbare Rechtsfolge vorliege (so die noch herrschende Meinung, vgl. KG, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2021, 21 W 167/20), ist umstritten, kann vorliegend aber dahinstehen.

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, regelmäßig kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH, NJW 2006, 3353; KG Berlin, Beschluss vom 11.07.2019, 19 W 50/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 173/17, 3 Wx 173/17).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, regelmäßig kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH, NJW 2006, 3353; KG Berlin, Beschluss vom 11.07.2019, 19 W 50/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 173/17, 3 Wx 173/17).
  • KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19

    Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, regelmäßig kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH, NJW 2006, 3353; KG Berlin, Beschluss vom 11.07.2019, 19 W 50/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 173/17, 3 Wx 173/17).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20

    Anfechtung der Ausschlagung bei Irrtum über die Person des Nächstberufenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22
    Ob darüber hinausgehend in jedem Fall einer sogenannten "lenkenden Ausschlagung", in dem es dem Ausschlagenden gerade um den Eintritt des Anfalls an einen bestimmten Dritten ankommt, selbst dann, wenn der Anfechtende erkannt hat, dass nach § 1953 Abs. 2 BGB der Nächstberufene kraft gesetzlicher Erbfolge an seine Stelle tritt, er sich aber konkret über dessen Person geirrt hat, etwa, weil er die insoweit geltenden Regelungen betreffend die dann geltende Erbfolge falsch eingeschätzt hat, von einem beachtlichen Inhaltsirrtum ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 137/17 3 Wx 137/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2019, I-3 Wx 166/17, 3 Wx 166/17; Ivo, Anmerkung zu OLG Frankfurt, 20 W 197/16 in ZEV 2017, 517 ff; in diese Richtung auch Staudinger/Singer (2021) BGB § 119, Rn 73 und MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1954 Rn. 7) oder hierin nur ein unbeachtlicher Motivirrtum zu sehen ist, da nur ein unbeachtlicher Irrtum über die mittelbare Rechtsfolge vorliege (so die noch herrschende Meinung, vgl. KG, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2021, 21 W 167/20), ist umstritten, kann vorliegend aber dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22
    Ob darüber hinausgehend in jedem Fall einer sogenannten "lenkenden Ausschlagung", in dem es dem Ausschlagenden gerade um den Eintritt des Anfalls an einen bestimmten Dritten ankommt, selbst dann, wenn der Anfechtende erkannt hat, dass nach § 1953 Abs. 2 BGB der Nächstberufene kraft gesetzlicher Erbfolge an seine Stelle tritt, er sich aber konkret über dessen Person geirrt hat, etwa, weil er die insoweit geltenden Regelungen betreffend die dann geltende Erbfolge falsch eingeschätzt hat, von einem beachtlichen Inhaltsirrtum ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 137/17 3 Wx 137/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2019, I-3 Wx 166/17, 3 Wx 166/17; Ivo, Anmerkung zu OLG Frankfurt, 20 W 197/16 in ZEV 2017, 517 ff; in diese Richtung auch Staudinger/Singer (2021) BGB § 119, Rn 73 und MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1954 Rn. 7) oder hierin nur ein unbeachtlicher Motivirrtum zu sehen ist, da nur ein unbeachtlicher Irrtum über die mittelbare Rechtsfolge vorliege (so die noch herrschende Meinung, vgl. KG, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2021, 21 W 167/20), ist umstritten, kann vorliegend aber dahinstehen.
  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an

    Eine Auffassung sieht den Irrtum über die nächstberufene Person stets als einen Irrtum über die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagung und damit als einen beachtlichen Inhaltsirrtum an (OLG Düsseldorf ZEV 2019, 469 Rn. 22; ZEV 2018, 85, 87 [juris Rn. 34]; wohl auch, im Ergebnis aber offenlassend OLG Frankfurt ZEV 2021, 507 Rn. 22, 24 f.; ebenfalls offengelassen von OLG Brandenburg ZEV 2022, 716 Rn. 16; BeckOGK/Rehberg, BGB § 119 Rn. 105 [Stand: 1. September 2022]; MünchKomm-BGB/Leipold, 9. Aufl. § 1954 Rn. 7; NK-BGB/Feuerborn, 4. Aufl. § 119 Rn. 51; NK-BGB/Ivo, 6. Aufl. § 1954 Rn. 7 f.; J. Schmidt in Erman, BGB 16. Aufl. § 1954 Rn. 3c; Staudinger/Singer, BGB (2021) § 119 Rn. 73; Ivo, ZEV 2017, 518, 519; Keim, ErbR 2022, 978 f.; ders., ErbR 2021, 1012, 1013 ff.; ders., ZEV 2020, 393, 400 f.).
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